Holzkamine

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Neuigkeiten im Bereich Kamin und Co.

Klarstellung zur aktuellen Situation im Kaminbereich

In letzter Zeit gab es Verwirrung sowie Diskussionen über Gesetze und Regelungen für Kamine und Öfen. Wir möchten klarstellen, dass es ab 2024 kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen gibt.

Es gibt keine Verpflichtung, Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen ab 2024 zu verbieten. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. betont, dass der Einbau von Einzelraumfeuerstätten und der Bau von Kachelöfen weder jetzt noch ab Januar 2024 verboten ist. Das Datum 2024 leitet sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, das erst dann in Kraft treten soll. Dieses Gesetz betrifft hauptsächlich Heizungsanlagen und enthält keine Verbote oder besonderen Vorschriften für klassische Einzelraumfeuerstätten.

Wichtig zu wissen ist auch, dass klassische Einzelraumfeuerstätten nicht als Heizungsanlagen gelten. Die bereits bestehenden Gesetze zur Emissionskontrolle gelten weiterhin.

Zusammengefasst: Es gibt kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten ab 2024. Sie können sich weiterhin eine Wohnraumfeuerstätte mit nachrüstbarem Schornstein anschaffen. Bitte beachten Sie die 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die die Stilllegung oder Nachrüstung veralteter Einzelraumfeuerstätten bis Ende 2024 vorschreibt, wenn sie den verschärften Anforderungen nicht entsprechen.

Bei Fragen oder Bedenken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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